Umwandlung nicht ausgeschlossen: Mini GmbH wird zur echten GmbH
Seit Ende 2008 steht Existenzgründern in Deutschland eine interessante Alternative zur GmbH als Rechtsform zur Verfügung. Mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, auch UG (haftungsbeschränkt), Mini GmbH oder 1-Euro GmbH genannt, will der Gesetzgeber den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen und Gründern zu besseren Startvoraussetzungen verhelfen.
Die Unternehmer entscheiden sich in rund 70 Prozent aller Fälle für das einfache Einzelunternehmen, weil ihnen die nötigen Mittel zur Gründung einer Kapitalgesellschaft fehlen. Deren größter Vorteil ist allerdings die Haftungsbeschränkung. Diese sorgt dafür, dass beteiligte Gesellschafter im Rahmen der vertraglichen Haftung immer nur mit dem Betrag einstehen müssen, mit dem sie am Stammkapital einer Gesellschaft beteiligt sind.
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von dem Onlinemagazin internethandel.de zur Verfügung gestellt.
Welche Unternehmensform ist die Richtige?
Der Einzelunternehmer muss dagegen in unbegrenzter Höhe aus seinem Privatvermögen einspringen, wenn es seiner Firma finanziell schlecht geht, und sie ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten, Banken, dem Finanzamt oder auch den Mitarbeitern, nicht erfüllen kann. Trotz dieses Haftungsrisikos ist vielen angehenden Unternehmern die Gründung einer Kapitalgesellschaft, also einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft (AG), einfach zu teuer. Im Falle der GmbH ist eine Stammeinlage in Höhe von mindestens 25.000 Euro fällig. Bei der AG beläuft sich das Mindestkapital sogar auf 50.000 Euro.
Ganz anders ist das bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Auch sie schützt das private Vermögen ihrer Gesellschafter und beschränkt die Haftung auf das Stammkapital. Im Gegensatz zur GmbH oder zur AG kann man eine solche Mini-GmbH allerdings bereits mit einem Kapital in Höhe von nur einem Euro gründen.
Im Gegenzug schreibt das Gesetz vor, dass von den jährlichen Jahresüberschüssen mindestens 25 Prozent als Rücklage eingestellt werden müssen. Dies gilt solange, bis das ursprüngliche Gründungskapital gemeinsam mit den gesammelten Rücklagen 25.000 Euro ergibt.
Ab diesem Zeitpunkt haben die beteiligten Gesellschafter eine interessante Option: Per Gesellschafterbeschluss können sie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nämlich jetzt in eine vollwertige GmbH umwandeln. Gerade für Existenzgründer, denen zum Zeitpunkt der eigentlichen Gründung das Stammkapital für eine GmbH fehlt, ist so ein vergleichsweise einfacher und bequemer Weg entstanden, innerhalb einer überschaubaren Zeitspanne zur eigenen, vollwertigen GmbH zu kommen.
Mini GmbH gründen
Die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft erfolgt in wenigen, einfachen Schritten und ist nur mit vergleichsweise niedrigen Kosten verbunden. Der Gesetzgeber stellt hierzu ein sogenanntes Musterprotokoll zur Verfügung, das immer dann zur Gründung genutzt werden kann, wenn maximal drei Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligt sind und lediglich ein Geschäftsführer bestellt werden soll.
Um die Mini GmbH zu gründen, müssen die beteiligten Gesellschafter eine Versammlung abhalten und dabei das Musterprotokoll gemeinsam ausfüllen. Anschließend müssen einige der Unterlagen von einem Notar beglaubigt werden. Nutzen die Gesellschafter das Musterprotokoll, dann ist die notarielle Beglaubigung preiswerter als beispielsweise bei der Gründung einer vollwertigen GmbH.
Der Notar beantragt außerdem die Eintragung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in das Handelsregister. Sobald die Eintragung erfolgt ist, muss die Gründung nun entweder im Bundesanzeiger oder in der lokalen Presse veröffentlicht werden. Wo der Eintrag erscheinen muss, entscheidet das zuständige Amtsgericht. Nachdem alle genannten Formalitäten erledigt sind, ist die Mini GmbH gegründet und kann ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Für wen ist die Mini GmbH geeignet?
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) eignet sich insbesondere für Existenzgründer und Jungunternehmer. Ihre Gründung ist unkompliziert und kostengünstig und die beteiligten Gesellschafter profitieren von der Haftungsbeschränkung, die das private Vermögen schont, wenn es zu wirtschaftlichen Problemen kommt.
Aus diesem Grund hat sich das renommierte Online-Magazin internethandel.de in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 101, März 2012) eingehend mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beschäftigt und stellt ihren Lesern diese Rechtsform in allen Facetten vor.
Hier erfährt man Schritt für Schritt, wie eine Mini GmbH gegründet wird, welche Rechte und Pflichten mit ihrem Betrieb verbunden sind und wie man die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt in eine vollwertige GmbH umwandelt.
In zwei interessanten Interviews berichten erfolgreiche Gründer bei internethandel.de über ihre Erfahrungen mit der Mini GmbH, warum sich diese Rechtsform insbesondere für junge Unternehmen im Bereich Online-Handel eignet und welche Vorteile damit verbunden sind.
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